1. Maklervertrag
Der Maklervertrag kommt mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Die Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er diese Kenntnis erlangt hat. Geschieht das nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des angestrebten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Unsere Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Diese Provision beträgt:
Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Mieter/Pächter/Eigentümer: je nach Bestellerprinzip
Die gesamten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Provision ist für die Vermittlung oder den Nachweis zu zahlen. Sie ist mit Abschluss des Vertrages fällig. (Mitursächlichkeit genügt.) Sie ist 8 Tage nach Rechnungslegung zahlbar.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes in einer wie auch immer gearteten Form zwischen den Vertragsparteien.
6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde und auf Teilnahme am Beurkundungstermin.
7. Haftung
Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlussbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gernsbach.
Frau Süreyya Cal
info@immoscal.de
Tel.: +49 (0) 7224 - 658 997 4
Mobil.: + 49 (0) 172 73 14 023
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